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Die Hecon‑Vertuschungsstrategie der FLÜWO – eine detaillierte Analyse
Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Dokumentation des überstürzten Wechsels der FLÜWO zum Abrechnungsdienstleister Hecon. Die Fakten belegen: Hier ging es nicht um eine Verbesserung der Abrechnung, sondern um die Vertuschung jahrelanger Manipulationen.
1. Der zeitliche Ablauf – ein Beweis für Vertuschung
06.04.2026 – Ich fordere letztmalig die Herausgabe der Rohdaten und Originalrechnungen (Schreiben an Herrn Widmann, Betriebskostenmanager).
20.04.2026 – Nur 14 Tage später verkündet die FLÜWO in einer Pressemitteilung die langfristige Partnerschaft mit Hecon. Die Umstellung zum 01.06.2026 wird angekündigt.
01.06.2026 – Hecon übernimmt das gesamte Mess- und Abrechnungsgeschäft für alle rund 10.500 Wohnungen – eine Vorlaufzeit von nur sechs Wochen.
04.06.2026 – Ich erinnere erneut an die Herausgabe der Rohdaten. Die FLÜWO hatte jedoch bereits gehandelt.
Fazit: Eine solche Kurzfristigkeit ist mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht vereinbar. Hier sollte nicht die Abrechnung verbessert, sondern die Vertuschung der Vergangenheit perfektioniert werden.
2. Die Rolle der Tochterfirma – ein systemimmanenter Interessenkonflikt
Jahrelang lag die Heizkostenabrechnung in den Händen der FLÜWO Bau + Service GmbH, einer 100%igen Tochter der FLÜWO eG. Dies bedeutet:
- Keine externe Kontrolle – die Tochterfirma unterliegt keinem unabhängigen Prüfprozess.
- Interessenkonflikt – die Tochterfirma ist an Gewinnmaximierung interessiert, nicht an kostengünstigen, transparenten Lösungen für die Mieter.
- Intransparenz – interne Verrechnungspreise können beliebig festgesetzt werden, ohne dass Mieter dies überprüfen können.
Erst als der Druck durch meine Forderungen nach Herausgabe der Rohdaten zu groß wurde, wechselte die FLÜWO überstürzt zu einem externen Dienstleister (Hecon).
3. Fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung – Mieter müssen nicht zahlen
Ein ordentlicher Dienstleisterwechsel bei 10.500 Wohnungen würde Monate dauern: Ausschreibung, Angebotsvergleich, Vertragsverhandlungen, Pilotphase, technische Integration, Schulung der Mitarbeiter. Die FLÜWO hat dies in sechs Wochen durchgezogen. Eine seriöse Wirtschaftlichkeitsprüfung ist in dieser Zeit unmöglich.
- Die zusätzlichen Kosten des überstürzten Wechsels sind von den Mietern nicht zu tragen.
- Die FLÜWO wird versuchen, diese Kosten auf die Mieter umzulegen – das ist unzulässig.
- Betroffene Mieter sollten der nächsten Nebenkostenabrechnung widersprechen, wenn dort höhere Abrechnungskosten durch den Hecon-Wechsel auftauchen.
⚖️ Rechtlicher Hinweis: Nach § 556 BGB sind nur wirtschaftlich begründete Betriebskosten umlagefähig. Ein wegen Vertuschungsabsicht überstürzt herbeigeführter Dienstleisterwechsel ist nicht wirtschaftlich. Mieter können die Umlage verweigern.
4. Hecon ist nicht der Verursacher, sondern das Instrument
Die Kritik richtet sich nicht gegen Hecon. Hecon ist nur der neue Dienstleister. Die alleinige Verantwortung für den jahrelangen Abrechnungsbetrug und die anschließende Vertuschung liegt bei der FLÜWO – konkret bei Vorstand und Aufsichtsrat. Der Wechsel zu Hecon ist ein Symptom für die Vertuschungsstrategie, nicht die Ursache.
5. Der angebliche Wärmemengenzähler – eine Abrechnungslüge
In der Nebenkostenabrechnung 2024 taucht erstmals die Position „Miete Wärmezähler Warmwasser“ in Höhe von 157,82 € auf. Diese Position existierte in der Abrechnung 2023 nicht. Die FLÜWO behauptet, Ende 2023 sei ein Wärmemengenzähler installiert worden – jedoch wurde ein solcher Einbau nie nachgewiesen. Kein Einbauprotokoll, keine Rechnung, keine Ankündigung an die Mieter.
Während die FLÜWO also einen angeblichen Zähler abrechnet, wechselt sie gleichzeitig den gesamten Abrechnungsdienstleister zu Hecon – bevor Mieter den angeblichen Zähler überhaupt prüfen können. Das ist kein Zufall, sondern Teil der Vertuschungsstrategie.
6. Drohende Kostenumlage auf alle Mieter
Die FLÜWO wird die zusätzlichen Kosten des Hecon-Wechsels (höhere Gebühren, Umstellungskosten etc.) voraussichtlich auf die Mieter umlegen. Dies wäre ein weiterer Skandal:
- Die Mieter zahlen für die Vertuschung eines Skandals, den sie nicht verursacht haben.
- Die FLÜWO entlastet sich selbst auf Kosten der Mitglieder – das Gegenteil von genossenschaftlichem Handeln.
Was Mieter dagegen tun können: Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen, sobald dort höhere Abrechnungskosten erscheinen. Verweis auf die fehlende Wirtschaftlichkeit des Wechsels. Nutzen Sie das Muster-Widerspruchsschreiben auf der Hauptseite (Punkt 4).
7. Handlungsempfehlungen für betroffene Mieter
- Widerspruch einlegen: Gegen die fehlerhafte Heizkostenabrechnung 2024 (15 % Kürzung nach BGH-Urteil). Das Muster finden Sie auf der Hauptseite unter Punkt 4.
- Abrechnung prüfen: Sobald die erste Abrechnung mit Hecon kommt, vergleichen Sie die Abrechnungskosten mit den Vorjahren. Bei auffälligen Steigerungen widersprechen.
- Belegeinsicht fordern: Verlangen Sie die Originalrechnungen des Energieversorgers als einfache PDFs – nicht über eine Microsoft-Berechtigungsfalle.
- Vertreter ansprechen: Machen Sie die Vertreter auf die Missstände aufmerksam – besonders vor der Vertreterversammlung am 25. Juni 2026.
📢 Fazit: Die Hecon-Partnerschaft ist kein Ausweis von Modernisierung, sondern ein Beleg für systematische Vertuschung. Die FLÜWO versucht, die Spuren jahrelanger Manipulation zu verwischen – und will die Mieter für die Kosten dieser Vertuschung zur Kasse bitten. Lassen Sie sich nicht täuschen und wehren Sie sich mit einem Widerspruch.