Diese Seite dokumentiert Tatsachen. Sie dient der Aufklärung.
📢 Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert, sobald sich neue Erkenntnisse oder weitere Vorfälle ergeben. Letzte Änderung: 13. Juni 2026 (Onlineversion).
📖 Zum Schwarzbuch – dokumentierte Fälle von Diskriminierung und Willkür 🏛️ Die Drei‑Säulen‑Strategie – undurchsichtiges System 📧 Kommunikationslabyrinth – Wie Ansprechpartner unsichtbar werden 🔥 Hecon-Vertuschungsstrategie im Detail
Die FLÜWO hat über Jahre hinweg Nebenkostenabrechnungen erstellt, die nachweislich nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Zahlen des Jahres 2024 sind ein Alarmsignal:
- 2023 erhielt ich ein Guthaben von 265,40 € zurück.
- 2024 sollte ich plötzlich 510,19 € nachzahlen.
- Das ist eine Verschlechterung um 775,59 € innerhalb eines Jahres.
Und das, obwohl mein Heizverbrauch deutlich sank (3.440 kWh → 2.580 kWh) und die Gaspreise des Versorgers nachweislich fielen (EVF, 02.10.2025). Wer weniger verbraucht, soll weniger zahlen – nicht mehr.
| Zeitraum | Arbeitspreis brutto (ct/kWh) | Änderung |
|---|---|---|
| bis 30.04.2023 | 12,73 | – |
| ab 01.05.2023 | 10,59 | Senkung |
| ab 01.10.2023 | 9,94 | Senkung |
| ab 01.09.2024 | 8,97 | Senkung |
Die FLÜWO ist kein Einzelfall. Auch bei der Vonovia laufen Mieter gegen überhöhte Nachzahlungen Sturm (Mieterversammlung der Vonovia-Mieterinitiative vom 27.05.2026).
| 1990–2010 | Die FLÜWO ignoriert den Aufbau einer modernen, transparenten Abrechnungsstruktur. |
| 2008 | Offener Brief aus Esslingen: Mitglieder werden getäuscht, kritische Aushänge entfernt. Rainer Böttcher (später FLÜWO-Vorstand) ist Teil dieses Systems. |
| 2010 | Rainer Böttcher wechselt als Vorstand zur FLÜWO – obwohl er in Esslingen nicht entlastet wurde (Offener Brief der Mieterinitiative vom 4.6.2018 (PDF)). |
| 2014 | Die Heizkostenverordnung schreibt verpflichtend Wärmemengenzähler vor. Die FLÜWO hält sich nicht daran – und rechnet jahrelang falsch ab. |
| 2018 | Datenskandal: FLÜWO kündigt einer Mitarbeiterin fristlos, zahlt 70.000 € Abfindung (Offener Brief der Mieterinitiative vom 4.6.2018 (PDF)). |
| 2019 | Rentnerin (70) erhält wegen Blumentöpfen die Kündigung + Räumungsklage (BILD, 9.5.2019). |
| 2022 | BGH-Urteil (VIII ZR 151/20) stellt klar: Ohne Wärmemengenzähler dürfen Mieter 15 % kürzen. |
| 2024 | Die FLÜWO stellt gegenüber mir falsch behauptet: „Ende 2023 wurde ein Wärmemengenzähler eingebaut.“ Kein Nachweis. |
| 2025 | Meine Heizkostenabrechnung 2024: 510 € Nachzahlung (Vorjahr 265 € Guthaben). Mein Widerspruch bleibt unbeantwortet. Stattdessen: Mahnungen, rückdatierte Kündigung, Räumungsklage, Diskriminierung. |
| 2026 | FLÜWO verkündet Hecon-Partnerschaft (14 Tage nach meiner letzten Fristsetzung). Vertreterversammlung am 25. Juni 2026 soll neue Wahlordnung beschließen – möglicherweise um kritische Vertreter auszubremsen. |
Das ist kein Betriebsunfall. Das ist System. Die Vertreter haben es in der Hand, das zu beenden.
Doch warum weigert sich die FLÜWO, die Rohdaten herauszugeben? Warum wird die Hecon-Partnerschaft als "großer Wurf" verkauft, während die Abrechnungen immer undurchsichtiger werden?
Die Antwort liegt in der Vertreterversammlung 2026.
Die gewählten Vertreter der Mitglieder kontrollieren den Aufsichtsrat und können ihn jederzeit abberufen. Zeigen sich dort massive Kontrollversäumnisse, ist der Aufsichtsrat nicht mehr haltbar.
Was hat der Aufsichtsrat verschlafen?
- Seit 2014 schreibt die Heizkostenverordnung den Einbau eines Wärmemengenzählers vor. Die FLÜWO hat jahrelang ohne abgerechnet.
- Der Bundesgerichtshof stellte 2022 klar: Ohne Zähler dürfen Mieter 15 % kürzen.
- Der Aufsichtsrat hätte diese Missstände erkennen und beheben müssen. Stattdessen wurde über Jahre hinweg eine fehlerhafte Abrechnungspraxis geduldet.
Der Schaden für die Mieter: Bei einem Wohnungsbestand von rund 10.500 Einheiten summiert sich der jährliche Abrechnungsfehler auf eine Millionensumme – über die Jahre auf einen zweistelligen Millionenbetrag.
Der Aufsichtsrat hat nicht nur versagt – er hat einen Millionenschaden verschlafen, der am Ende alle Mieter in jedem Quartier betrifft. Das ist existenzbedrohend für jeden einzelnen Aufsichtsrat und am Ende auch für den gesamten Vorstand.
Mieter aus anderen Quartieren, etwa in Karlsruhe, wehren sich bereits gegen überhöhte Mietpreiserhöhungen bis zum gesetzlich maximal Zulässigen (Quelle: Mieterinitiative Stuttgart, 20.07.2025). Der Unmut in der Mitgliedschaft wächst.
Es gibt sie doch – die engagierten Vertreter.
Gabi Conrad, gewählte Vertreterin der FLÜWO aus Esslingen, hat im Februar 2024 die FLÜWO-Mieterinitiative gegründet. Sie sammelte über 1.200 Unterschriften gegen die Mietpreispolitik und übergab sie persönlich an den Vorstand (Quelle: Mieterinitiative Stuttgart, 10.07.2024). Sie ist ein Beispiel dafür, dass Vertreter etwas bewegen können – wenn sie sich nicht abspeisen lassen.
Das ist kein neues Problem – es ist ein jahrzehntelanges Muster.
Bereits im Jahr 2008 prangerte ein offener Brief an die Mitglieder der Baugenossenschaft Esslingen an, dass der damalige Vorstand (u. a. Rainer Böttcher) die Mitglieder mit falschen Informationen täuschte, kritische Aushänge entfernen ließ und die Vertreter ihre Kontrollpflicht vernachlässigten (Quelle: Offener Brief vom 2.7.2008).
Rainer Böttcher hinterließ in Esslingen Chaos – eine marode Genossenschaft, zerrüttetes Vertrauen. Doch statt Konsequenzen zu ziehen, holte ihn die FLÜWO 2010 als Vorstand (Quelle: KontextWochenzeitung, 13.09.2017). Diese Personalentscheidung war keine Ausnahme, sondern das Muster einer Führungskultur, die Kritiker bestraft und Versager adelt.
Wer führt eigentlich die FLÜWO?
Benjamin Jutrzinski, seit Februar 2022 im Vorstand, kam von der PATRIZIA AG, einem börsennotierten Immobilieninvestment-Konzern. Sein öffentliches LinkedIn-Profil zeigt Erfahrung im Controlling, in der Konzernbilanzierung und in der Rendite-Steuerung – aber keine erkennbaren Wurzeln im sozialen Wohnungsbau oder in der genossenschaftlichen Mitgliederförderung (LinkedIn-Profil Jutrzinski (PDF), Bestellung als Vorstand am 02.02.2022, northdata.de).
Ein belegbarer Vergleich: Nina Weigl
Zum Vergleich lohnt ein Blick auf eine andere Genossenschaft: Die FEWOG in Fellbach. Deren Vorständin Nina Weigl war zuvor bei der FLÜWO tätig – und schied dort aus. Ob sie gehen musste oder selbst die Konsequenz zog, als Benjamin Jutrzinski als neuer Vorstand installiert wurde, ist nicht öffentlich bekannt. Fakt ist: Sie wechselte zur FEWOG und machte dort Karriere: Eintritt als Geschäftsführerin am 1. Januar 2022, bereits ein Jahr später (1. Januar 2023) bestellter Vorstand, und nach dem Ausscheiden von Ulf Krech im November 2023 alleinige geschäftsführende Vorständin. (Quelle: FEWOG-Geschäftsbericht 2023, Seiten 9 und 17)
Was bedeutet dieser Vergleich?
Die FLÜWO hat mit Nina Weigl eine ausgewiesene Genossenschaftsexpertin ziehen lassen – und stattdessen einen Finanzmanager von der PATRIZIA AG geholt. Das ist kein Zufall, sondern eine Entscheidung für Renditedenken und gegen genossenschaftliche Kompetenz. Während die FEWOG soziale Verantwortung lebt (freiwillig unter dem Mietspiegel, vgl. Geschäftsbericht S. 31), steuert die FLÜWO in den Heizkosten-Skandal – mit einem Vorstand, der von Rendite, nicht von Mitgliederförderung kommt.
Die aktuelle Satzung der FLÜWO (PDF, 2024) zeigt, wie das System funktioniert: Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist ausdrücklich erlaubt, Beteiligungen an Tochterfirmen sind vorgesehen – und die Kontrolle durch die Mitglieder wird systematisch ausgehebelt. Hier können Sie die Satzung als PDF einsehen.
Die Vertreterversammlung 2026 sollte sich fragen: Warum kann eine FEWOG mit genossenschaftlicher Führung stabil wirtschaften, während die FLÜWO in einen Millionenskandal schlittert?
Die folgende Tabelle aus meinem Schreiben vom 06.04.2026 zeigt die dramatische Kostensteigerung im Jahr 2024 – ein Beleg, der dem Vorstand vorliegt:
| Jahr | Gesamtkosten Anlage (€) | Brennstoffkosten (€) | Preis/HKV-Einheit (€) | Warmwasseranteil (%) |
|---|---|---|---|---|
| 2014 | 44.500,43 | 38.565,63 | n.v. | 44,49 % (Formel) |
| 2015 | 44.924,73 | 39.095,03 | n.v. | 44,39 % (Formel) |
| 2016 | 50.554,61 | 44.512,05 | 0,072210 | 41,42 % (Formel) |
| 2017 | 55.038,38 | 48.847,16 | 0,092012 | 43,38 % (Formel) |
| 2018 | 54.680,84 | 48.063,36 | 0,097681 | 44,68 % (Formel) |
| 2019 | 60.549,11 | 53.544,76 | 0,102841 | 43,75 % (Formel) |
| 2020 | ca. 60.000 | ca. 50.000 | 0,104392 | ca. 43 % (Formel) |
| 2021 | 60.392,29 | 53.697,64 | 0,100619 | 36,07 % (Formel) |
| 2022 | 58.334,85 | 50.374,71 | 0,122384 | 39,68 % (Formel) |
| 2023 | 69.384,36 | 60.641,03 | 0,157548 | 38,29 % (Formel) |
| 2024 | 132.976,28 | 124.713,83 | 0,258570 | 47,72 % (Zähler) |
Seit dem 31. Dezember 2013 schreibt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) den Einbau eines Wärmemengenzählers für verbundene Heizungs- und Warmwasseranlagen vor. Die FLÜWO hat diese Pflicht jahrelang ignoriert – und stattdessen nach einer pauschalen Formel abgerechnet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte mit Urteil vom 12. Januar 2022 (Az. VIII ZR 151/20) klar:
„Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung ist auch dann auszugehen, wenn die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage nicht über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmemengenzähler verfügt.“
Die Folge: Mieter können ihre Heiz- und Warmwasserkosten um 15 % kürzen – und zwar rückwirkend für ein Jahr nach Zugang der fehlerhaften Abrechnung.
Die FLÜWO reagierte auf meinen Widerspruch mit einer dreisten Behauptung. In einem Schreiben vom 24.07.2025 hieß es wörtlich:
„Gute Nachrichten: Ende 2023 wurde ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser installiert. Die Abrechnung für das Jahr 2024 wird somit korrekt und verbrauchsgenau erfolgen.“
Ein Nachweis für diese Behauptung wurde bis heute nicht erbracht. Kein Einbauprotokoll, keine Rechnung, keine Ankündigung an die Mieter. Die FLÜWO kann den Nachweis nicht liefern – das ist ein Skandal.
Am 20. April 2026 verkündete die FLÜWO in einer Pressemitteilung die langfristige Partnerschaft mit der Hecon Abrechnungssysteme GmbH. Ab dem 1. Juni 2026 soll Hecon das gesamte Mess- und Abrechnungsgeschäft für alle 10.500 Wohnungen übernehmen.
Rein zufällig – nur 14 Tage nach meiner letztmaligen Aufforderung vom 06.04.2026, mir die gesetzlich geschuldeten Rohdaten und Rechnungen herauszugeben. Die Umstellung in nur sechs Wochen ist mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht vereinbar.
Jahrelang lag die Abrechnung in den Händen der FLÜWO-eigenen Tochterfirma (FLÜWO Bau + Service GmbH) – externe Kontrolle war ausgeschlossen. Erst als der Druck durch meine Forderungen zu groß wurde, wechselte die FLÜWO überstürzt zu Hecon. Nicht um die Abrechnung zu verbessern, sondern um die manipulierten Abrechnungen der Vergangenheit (2014–2024) unter den Teppich zu kehren.
Die FLÜWO wird die zusätzlichen Kosten dieses überstürzten Wechsels voraussichtlich auf die Mieter umlegen – das ist unzulässig. Betroffene Mieter sollten der nächsten Nebenkostenabrechnung widersprechen.
📌 Alle Details zum zeitlichen Ablauf, zur Rolle der Tochterfirma, zur fehlenden Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie zum angeblichen Wärmemengenzähler (Miete 157,82 € in der Abrechnung 2024) finden Sie auf der separaten Seite „Die Hecon-Vertuschungsstrategie im Detail“.
Die Hecon-Partnerschaft soll von den eigentlichen Unregelmäßigkeiten ablenken. Ein Blick auf die Zahlen der letzten Jahre zeigt das Ausmaß.
Die Gesamtkosten der Anlage stiegen 2024 um 91,7 % – bei lediglich 3,9 % mehr gelieferter Energiemenge.
Mein persönlicher Verbrauch: 2023: 3.440 kWh → 2024: 2.580 kWh (Rückgang 859 kWh).
Die Gaspreise des Versorgers EVF sanken im selben Zeitraum mehrfach.
Trotzdem explodierten meine Heizkosten um +51 %. Wer weniger verbraucht, soll weniger zahlen – nicht mehr.
Die FLÜWO hat bis heute nicht nachgewiesen, dass der behauptete Wärmemengenzähler überhaupt existiert. Ein Einbauprotokoll, eine Rechnung oder auch nur eine Ankündigung an die Mieter fehlen. Stattdessen: Schweigen, Vertuschung, Dienstleisterwechsel.
Hätte ich die fehlerhafte Abrechnung 2024 einfach akzeptiert, wäre die Angelegenheit für die FLÜWO erledigt gewesen – und der systematische Abrechnungsbetrug wäre für immer unter den Teppich gekehrt worden.
Doch ich widersprach. Ich forderte die Rohdaten, die Rechnungen, den Einbau-Nachweis. Darauf erhielt ich keine Antwort – sondern:
- Mahnungen aus der Buchhaltung (26.10.2025, 12.01.2026), obwohl mein Widerspruch noch nicht beschieden war.
- Die Heizkostenabteilung hat meinen Widerspruch bis heute nicht beantwortet.
- Statt einer sachlichen Prüfung kam eine rückdatierte fristlose Kündigung meiner seit Jahrzehnten bewohnten Wohnung und die Räumungsklage (Klageschrift vom 25.09.2025, zugestellt erst im Januar 2026).
Die Klage ist nichts anderes als die Retourkutsche: Ein unbequemer Mieter, der den Betrug aufdeckt, soll mundtot gemacht werden.
Ich bin seit Mai 2003 als Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 anerkannt. Die FLÜWO weiß das seit Jahren.
Dennoch:
- Statt Kopien der angeforderten Abrechnungsunterlagen zu senden, bot sie eine persönliche Belegeinsicht an – für mich mit schwerer Sehbehinderung unzumutbar.
- In ihrer Korrespondenz – und in der Klageschrift – verwendete sie wiederholt das Wort „Umsetzung“, ein historisch höchst belasteter Begriff (vgl. meine Ausführungen zum Holocaust in der Klageerwiderung).
- Der Gipfel der Unverfrorenheit: In der Klageschrift fügte die FLÜWO eine Kopie der örtlichen Wohnungslosenhilfe („Haus Linde e. V.“) bei – einer Fachstelle für von Räumung bedrohte Personen. Flyer Wohnungslosenhilfe (PDF).
Der Aufzug fällt regelmäßig aus. Wenn ich die 74 Treppen zu meiner Wohnung im 4. Obergeschoss bewältigen müsste, wäre das eine Katastrophe.
Eine dreifache Diskriminierung: wegen Behinderung, wegen Alters, wegen sozialer Situation. Die FLÜWO hat gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen.
Im Jahr 2018 wurde einer langjährigen Mitarbeiterin fristlos gekündigt, weil sie auf ihrem Firmencomputer private E‑Mails mit Kritik an der Genossenschaft schrieb. Die FLÜWO einigte sich vor Gericht auf einen Vergleich – und zahlte der Mitarbeiterin 70.000 € Abfindung (Quelle: Mieterinitiative Stuttgart, 26.06.2018).
Die ganze Geschichte des Datenskandals und der 70.000 € Abfindung ist in einem offenen Brief der Mieter der Straifstraße vom 4. Juni 2018 dokumentiert: Offenen Brief als PDF lesen.
Das gleiche Muster zeigt sich bei einer 70-jährigen Rentnerin in Ludwigsburg (2019):
Sie stellte Blumentöpfe ins Treppenhaus – keine Gefahr, keine Brandlast, nur ein paar Blumen.
Die FLÜWO kündigte ihr trotzdem und erhob Räumungsklage. Die BILD berichtete am 9. Mai 2019 darüber.
„Wegräumen will sie die Blumen nicht: ‚Andere Nachbarn haben auch Pflanzen und Schuhe im Treppenhaus stehen, man will mich hier raushaben.‘“
Quellen: Mieterinitiative Stuttgart, BILD
Während eine einfache Angestellte für private E‑Mails mit 70.000 € abgefunden wurde, verweigert der Syndikusanwalt der FLÜWO, Herr Kosalla, seit Monaten die Herausgabe gesetzlich geschuldeter Unterlagen – ohne jede Konsequenz. Keine Abmahnung, keine Freistellung. Der Vorstand deckt seine Leute, während er eine kritische Mitarbeiterin fallen ließ und einer Rentnerin wegen Blumentöpfen kündigte.
Das ist das zweierlei Maß der FLÜWO:
- Wer öffentlich Missstände aufdeckt (wie ich), wird mit Klagen, Diskriminierung und Vertuschung bekämpft.
- Wer intern stört, wird gekauft – wie die Mitarbeiterin mit 70.000 €.
- Wer als Vorstand versagt (Rainer Böttcher), wird geadelt und später sogar Schatzmeister eines Golfclubs.
Nina Weigl, bis 2021 Vorstandsmitglied, schied aus der FLÜWO aus und wechselte sofort als Vorständin zur FEWOG (Quelle: fewog.de). Am 2. Februar 2022 wurde Benjamin Jutrzinski als neuer Vorstand bestellt (Quelle: northdata.de).
Und heute? Rainer Böttcher ist seit Januar 2024 nicht mehr im Vorstand der FLÜWO. Seit Januar 2026 arbeitet er als selbstständiger Unternehmensberater („Management auf Zeit“) – und engagiert sich ehrenamtlich als Schatzmeister im Golf-Club Hohenstaufen e.V. (Quelle: Vorstandsseite des Golfclubs, LinkedIn-Profil Böttcher (PDF)).
Während die FLÜWO brennt, kümmert er sich um seinen Lebensabend im Grünen. Die Vertreter sollten sich fragen, wer hier eigentlich die Zeche zahlt.
Das ist kein Einzelfall, das ist System. Wer das Muster erkennt, weiß: Die FLÜWO ändert sich nicht. Aber die Vertreter können sie ändern – durch die Abberufung des Aufsichtsrats.
Mehrfach habe ich der FLÜWO faire, umfassende Vergleichsangebote unterbreitet – zuletzt mit Schreiben vom 28.05.2026. Ziel war eine einvernehmliche Lösung, die dem Unternehmen öffentliche Diskussionen und Reputationsschäden erspart hätte.
Die FLÜWO hat keines dieser Angebote beantwortet. Keine Gegenforderung, keine Ablehnung – nur Schweigen.
Die Angebote wären geeignet gewesen, den Konflikt dauerhaft zu beenden. Doch die FLÜWO schweigt – und vertraut darauf, dass ein schwerbehinderter, alleinstehender Frührentner keine öffentliche Eskalation wagt.
Dieses Vertrauen ist fehl am Platz. Die Vertreterversammlung 2026 ist der Hebel. Wenn die Vertreter diese Dokumentation gesehen haben, werden sie sich fragen müssen, ob sie einen Aufsichtsrat weiterhin tragen wollen, der solche Missstände über Jahre hingenommen hat.
Das Amtsgericht Göppingen setzte dem Klagevertreter der FLÜWO, Rechtsanwalt Kosalla, mit Verfügung vom 12. März 2026 eine sechswöchige Frist zur Stellungnahme auf meine Klageerwiderung. Diese Frist endete am 23. April 2026.
Bis heute – fast 8 Wochen nach Fristablauf – hat Kosalla keine Stellungnahme abgegeben.
Einem zugelassenen Rechtsanwalt müssen die prozessualen Folgen eines Fristversäumnisses bekannt sein. Dennoch bleibt er untätig. Das Gericht hat auf dieses Fristversäumnis bislang nicht reagiert – weder mit einem Versäumnisurteil noch mit einer Fristsetzung.
Die Ungleichbehandlung ist offensichtlich:
- Ein privater, schwerbehinderter Mieter hätte bei eigenem Fristversäumnis sofort mit einem Versäumnisurteil rechnen müssen.
- Die FLÜWO kann es sich leisten, gerichtliche Fristen zu ignorieren, ohne dass dies Konsequenzen hätte.
Der Vorstand der FLÜWO hat über Jahre hinweg fehlerhafte Heizkostenabrechnungen hingenommen oder sogar gesteuert. Als ein Mieter (ich) den Betrug aufdeckte, reagierte er nicht mit Einsicht, sondern mit einer dreistufigen Vertuschungsstrategie:
Das Ergebnis: Ein schwerbehinderter Mieter, dessen Familie seit über 60 Jahren – genau seit Mai 1965 – bei der FLÜWO wohnt, wird diskriminiert, wirtschaftlich ruiniert und aus der Wohnung gedrängt. Nur um einen Abrechnungsskandal zu vertuschen.
Für eine Genossenschaft sollte die soziale Verantwortung oberstes Ziel sein. Die FLÜWO zeigt das Gegenteil. 62 Jahre Mietzeit, Schwerbehinderung, zweimal übergangen – statt Hilfe kam der Sozialdienst als Einschüchterungsinstrument. Wer nicht kriecht, wird aus dem Bestand entfernt. Das ist keine Genossenschaft – das ist Profitdenken nach dem Vorbild der PATRIZIA AG, von der Vorstand Jutrzinski kommt. Und dabei hat die FLÜWO willige Helfer: Max Böttcher (Nepotismus), Kosalla (Justiziar), Widmann, Färber – alle machen mit beim Psychoterror.
Gabi Conrad hat es vorgemacht: Sie gründete die FLÜWO-Mieterinitiative, sammelte 1.216 Unterschriften, organisierte eine Demo vor der FLÜWO-Zentrale und zwang den Vorstand, sich mit der Kritik auseinanderzusetzen (Quelle: Mieterinitiative Stuttgart, 10.07.2024).
Jede Vertreterin, jeder Vertreter kann das Gleiche tun. Fordern Sie eine Sondersitzung des Aufsichtsrats. Verlangen Sie die Vorlage der Rohdaten für Ihre Quartiere.
Konkrete Handlungsaufforderung:
- Fordern Sie die Synopse (Gegenüberstellung alt/neu) der neuen Wahlordnung an (Punkt 11). Prüfen Sie, ob die Wahlordnung Gegenkandidaten ausbremst.
- Stellen Sie kritische Fragen zur Hecon-Partnerschaft und zu den fehlenden Nachweisen des Wärmemengenzählers.
- Wenn Sie keine zufriedenstellenden Antworten erhalten: Verweigern Sie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (Punkt 8).
- Stellen Sie einen Antrag auf Abberufung einzelner Aufsichtsratsmitglieder, die den Skandal verschlafen haben.
Muster-Widerspruchsschreiben herunterladen (PDF) – ausfüllen, unterschreiben, per Einschreiben an die FLÜWO schicken. Nutzen Sie das BGH-Urteil für Ihre Rechte!
Die FLÜWO ändert sich nicht von allein. Aber Sie können sie ändern – wenn Sie Ihre Macht als Vertreter nutzen.
Diese Webseite dokumentiert nachweisbare Missstände bei der FLÜWO. Wenn auch Sie solche Vorfälle erlebt haben, können Sie mir diese zukommen lassen. Ich prüfe jeden Hinweis, entscheide aber allein über eine Veröffentlichung.
📧 fluewo-hinweise@tuta.io
⚠️ Bedingungen – unbedingt lesen:
Beispiel für einen verwertbaren Hinweis: Sie haben einen Zeitungsartikel über eine Räumungsklage der FLÜWO wegen Blumentöpfen – wie bei der 70-jährigen Rentnerin in Ludwigsburg (BILD, 9.5.2019). Oder Sie besitzen ein Schreiben der FLÜWO, das belegt, dass Wärmemengenzähler nicht eingebaut wurden. Das ist Gold wert.
Was ich nicht brauche: „Die FLÜWO ist böse.“ Ich brauche Beweise. Dann können wir gemeinsam mehr Druck aufbauen.
Die FLÜWO wirbt gern mit Sätzen wie "Wir nehmen Ihre Anliegen ernst" oder "Gemeinsam für ein gutes Miteinander". Doch wer sich anschaut, was wirklich passiert, erkennt: Das sind leere Floskeln.
Ich bin das letzte Überbleibsel unserer Familie hier, die seit über 60 Jahren Mieter der FLÜWO sind. Ich bin schwerbehindert (GdB 70 %) seit dem Jahre 2003. Meine Eltern sind bereits im Jahre 2018 und 2023 verstorben. Ich bewohne seitdem die Wohnung alleine. Aber weil ich Missstände aufdeckte und nicht klein beigab, wurde ich:
Das ist nicht "unsere Anliegen". Das ist Psychoterror.
Die FLÜWO muss zu ihren Wurzeln zurückkehren. Eine Genossenschaft ist kein Profit-Unternehmen wie die PATRIZIA AG, von der Vorstand Jutrzinski kommt. Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern – den Mietern.
Jeder Angestellte der FLÜWO, vom Sachbearbeiter bis zum CEO, ist Angestellter der Mieter. Von unseren Mietzahlungen werden ihre Gehälter bezahlt. Sie haben im Sinne der Mieter zu handeln – nicht profitorientiert, nicht wie eine Horde Wilder, die unbequeme Mitglieder aus dem Bestand entfernt.
Auf Deutsch: Sie haben zu dienen. Nicht umgekehrt.
Die Vertreterversammlung 2026 hat es in der Hand, diesen Kurs zu korrigieren. Verweigern Sie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, wenn keine klaren Antworten kommen. Fordern Sie eine Rückkehr zum genossenschaftlichen Denken – im Sinne der Mieter, nicht im Sinne der Rendite.
Fragen Sie bei der Vertreterversammlung: Wer hat hier eigentlich zu dienen? Die Mieter der FLÜWO – oder die FLÜWO den Mietern?
Am 9. Juni 2026 – nur wenige Stunden, nachdem ich dem Vorstand die Offlineversion meiner Webseite mit der Fristsetzung bis zum 14. Juni 2026 gesandt hatte – reagierte die FLÜWO nicht aus dem Vorstandsbüro, sondern schickte mir ihren Betriebskostenmanager Herrn Widmann. Er bot mir angebliche „Belege“ an, jedoch nicht als einfache PDF‑Dateien, sondern über einen Microsoft‑Link, bei dem ich der Organisation FLÜWO umfassende Berechtigungen zur Erfassung meiner Aktivitäten und Profildaten hätte erteilen sollen.
Ich habe diese übergriffige Methode ausdrücklich abgelehnt. Eine ordnungsgemäße Belegeinsicht nach § 556 BGB erfordert keine Erteilung von Zugriffsrechten auf mein persönliches Konto. Die FLÜWO versucht damit, Zeit zu gewinnen und mich in eine technische Falle zu locken – statt endlich die seit Monaten geforderten Unterlagen als einfache PDFs herauszugeben.
Der Vorstand selbst hat auf meine E‑Mail vom 9. Juni 2026 nicht geantwortet. Dieses Verhalten zeigt erneut: Man setzt auf Verzögerung, Vertuschung und Ablenkung, nicht auf Transparenz.
Fazit: Die FLÜWO verweigert weiterhin die gesetzlich geschuldete Belegeinsicht. Das Microsoft‑Manöver ist ein weiterer Beleg für das systematische, undurchsichtige Vorgehen – und wird in der Online‑Version dieser Seite (ab 14. Juni 2026) ausführlich dokumentiert.
Betreiber: Gerd Dix, Ulmenweg 4, 73037 Göppingen
Zweck der Seite: Dokumentation von Tatsachen im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung und dem Verhalten der FLÜWO Bauen Wohnen eG. Keine kommerzielle Nutzung.
Hinweis: Meine Familie ist seit mehr als einem halben Jahrhundert Mieter der FLÜWO und hat stets pünktlich die Miete gezahlt. Diese Seite entstand aus der Überzeugung, dass irgendwann das Maß voll ist und Missstände nicht länger hingenommen werden können.
Hinweis zu fremden Inhalten: Diese Seite enthält ausschließlich eigene Dokumentationen. Hinweise Dritter werden nach individueller Prüfung und nur bei nachweisbaren Tatsachen übernommen. Für die Richtigkeit eingereichter Belege haftet der Einsender.
Kontakt: Aus gesundheitlichen Gründen wird keine E‑Mail-Adresse angeboten. Hinweise von Mietern bitte ausschließlich an die oben genannte Adresse fluewo-hinweise@tuta.io.