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📖 Das Schwarzbuch der FLÜWO – dokumentierte Fälle
Auf dieser Seite werden belegbare Fälle systematischen Fehlverhaltens der FLÜWO dokumentiert – insbesondere gegenüber Mietern, die Missstände aufdecken oder sich nicht einschüchtern lassen. Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Hinweis: Alle hier genannten Vorfälle sind durch E‑Mails, Schreiben, Zeitungsartikel oder Zeugen belegt.
📧 fluewo-hinweise@tuta.io – Hinweise mit Belegen werden vertraulich behandelt. Neue Fälle werden nach Prüfung ergänzt.
📌 Fall 1: Gerd Dix – 62 Jahre FLÜWO, übergangen, diskriminiert, ausgebremst
Kurzzusammenfassung: Ich bin das letzte Mitglied einer Familie, die seit Mai 1965 (62 Jahre) bei der FLÜWO wohnt. Schwerbehindert (GdB 70), schwer herz- und krebskrank. Seit 2023 versuche ich, in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung im selben Haus zu wechseln. Die FLÜWO hat mich zweimal übergangen – zuerst an einen Bewerber von außerhalb, dann erneut an einen anderen Bewerber. Statt Hilfe kam: Lügen, Sozialdienst als Einschüchterung, das Wort "Umsetzung", Mahnungen, rückdatierte Kündigung, Räumungsklage, Diskriminierung.
A: Die erste Wohnungsbewerbung 2023
- 17.07.2023 – Bewerbung um die Erdgeschosswohnung einer Vormieterin, die zum 01.09.2023 auszog. Die Wohnung war ab diesem Termin nachweislich frei. Meine Familie wohnte zu diesem Zeitpunkt bereits 59 Jahre bei der FLÜWO. Ich bin der letzte dieser Familie hier im Haus.
- 08.09.2023 – Max Böttcher (der auch heute noch zuständige Mieterbetreuer) schreibt: „Keines Ihren Wünschen entsprechendes Angebot“ – eine Lüge. Die Wohnung war frei. Sie ging stattdessen an einen Bewerber von außerhalb, der nie zuvor bei der FLÜWO gewohnt hatte.
- Leerstand bis März 2024: Die Wohnung stand ab dem 01.09.2023 leer. Erst am 01.03.2024 zog der neue Bewerber ein – die Wohnung war also sechs Monate unvermietet. Auf meine Nachfrage teilte mir der neue Bewerber mit, dass er sich erst im Dezember 2023 (fünf Monate nach mir) bei der FLÜWO gemeldet hatte und bereits im Januar 2024 die telefonische Zusage erhielt. Die FLÜWO verzichtete bewusst auf sechs Monate Mieteinnahmen, nur um meine berechtigte Bewerbung nicht zu berücksichtigen.
- Meine extrem lange Mietdauer und mein berechtigter Wunsch nach einer Erdgeschosswohnung (was für mich als Schwerbehinderten eine ungeheure Erleichterung ist, wenn der Aufzug mal wieder ausfällt) interessierten die FLÜWO nicht. Bisher war es immer so, dass derjenige Mieter, der am längsten im Haus wohnhaft war, die nächste freie Wohnung nach seinen Wünschen erhielt – nur bei mir galt diese Praxis nicht.
- 22.08.2023 – Der Hausmeister wird als Sondierer vorgeschickt (Kontakt im örtlichen Lebensmittelmarkt), ohne Entscheidungsbefugnis.
B: Die zweite Wohnungsbewerbung 2025 – das Fake-Angebot als Falle
- 07.04.2025 – Max Böttcher schreibt erneut: „Umsetzungsangebot“. Die Wohnung wird wieder frei (diesmal weil der von außen gekommene Vormieter auszieht). Aber: Das Angebot ist nur unter der Bedingung einer komplett neuen Mietanfrage möglich.
- Das war keine Chance – das war eine Falle. Meine Klage gegen die FLÜWO war seit dem 21.02.2024 beim Amtsgericht Göppingen rechtshängig. Das Verfahren, das am 25. März 2024 unter dem Aktenzeichen 3 C 181/24 gerichtsanhängig wurde, ist bis heute (2026) nicht abgeschlossen. Ein Urteil liegt nicht vor. Eine neue Mietanfrage hätte meine Klage gegenstandslos gemacht. Das Verfahren wäre eingestellt worden. Ich wäre auf meinen Gerichtskosten sitzen geblieben. Die Wohnung hätte ich trotzdem nicht bekommen – das Angebot war jederzeit widerrufbar („unverbindlich“, „nicht verhandelbar“, „keine rechtliche Verpflichtung“).
- Mehrere Versuche mich zur Neubewerbung zu bewegen: Max Böttcher (Mieterbetreuer), Frau Färber (Sozialmanagement) und später Herr Müller (Leiter Kunde & Service). Ich habe meine Mietanfrage von 2023 nie zurückgezogen.
- Meine Antwort (20.05.2025): „Daher sehen Sie die Umzugspauschale – oder sollte ich besser schreiben Auszugspauschale – so an, dass ich diese dann erhalte, wenn ich nach fast 61 Jahren hier ausziehe.“ Ablehnung. Die Wohnung wurde erneut an einen anderen Bewerber vergeben – nicht an mich.
C: KabelBW/Telekom (2015) – Sippenhaft für andere Mieter
- Die FLÜWO kündigte den Vertrag mit KabelBW. Mehrere Mieter verloren ihre Verträge, Geräte funktionierten nicht. Ich machte Schaden geltend (ca. 350 €). Die FLÜWO suchte sich 10 andere Mieter (die schon länger keine Mieterhöhung hatten) und zog deren Miete um 10 € pro Monat an – Sippenhaft per Mietrecht. Verantwortlich: der damalige stellv. Vorstand Digeser (später ausgeschieden). Mein Vater bat mich, nicht zu klagen – aus Angst vor Kündigung. Aus Liebe zu meinem Vater verzichtete ich. Die Mieterhöhung blieb. Die 10 anderen Mieter zahlten für meinen Widerspruch.
D: Tapetenklausel – BGH-Urteile ignoriert (bis 2023)
- Trotz klarer BGH-Urteile, insbesondere vom 5. April 2006 (Az. VIII ZR 152/05), wurde bei Auszügen aus FLÜWO-Wohnungen jahrelang weiterhin verlangt, dass Mieter die Tapeten entfernen. Ein Hausmeister kreuzte auf einem Formular an, was zu tun war – die Tapeten waren immer dabei. Zwei langjährige Mieter haben mir unabhängig voneinander bestätigt, dass diese rechtswidrige Praxis seitens der FLÜWO noch bis zum Jahr 2023 angewendet wurde. (Schriftliche Belege liegen nicht vor, aber die Zeugenaussagen sind eindeutig.)
E: Diskriminierung und "Umsetzung"
- Wiederholte Verwendung des Wortes "Umsetzung" durch FLÜWO-Mitarbeiter (Böttcher, Färber, Müller) – für einen Schwerbehinderten eine gezielte Diskriminierung.
- Der Aufzug fällt regelmäßig aus. Die FLÜWO weiß um meine Schwerbehinderung (GdB 70) und meine schweren Erkrankungen.
- In der Klageschrift gegen mich fand sich ein Flyer der Wohnungslosenhilfe – eine bewusste Einschüchterung.
🔍 Das perfide Muster: Die FLÜWO wusste, dass sie vor Gericht eigentlich verlieren müsste. Also versuchte sie, mich mit einem Scheinangebot (3.000 € "Umzugsprämie") und dem Druck einer neuen Mietanfrage dazu zu bringen, meine Klage aufzugeben. Ohne unterschriebenen Mietvertrag wäre das Angebot wertlos gewesen – eine reine Auszugsprämie, um einen unbequemen Kritiker loszuwerden. Ich habe durchschaut. Und abgelehnt.
📌 Fall 2: Rentnerin (70) – Blumentöpfe im Treppenhaus führen zu Kündigung und Räumungsklage (2019)
Eine 70-jährige Rentnerin in einer FLÜWO-Wohnung stellte Blumentöpfe ins Treppenhaus – keine Gefahr, keine Brandlast. Die FLÜWO kündigte ihr fristlos und erhob Räumungsklage.
Quellen:
• Mieterinitiative Stuttgart
• BILD (9. Mai 2019)
Das Muster: Die FLÜWO schreckt nicht davor zurück, eine ältere, alleinstehende Frau mit einer Räumungsklage zu überziehen – wegen Blumentöpfen. Dieselbe Skrupellosigkeit wie in meinem Fall.
📌 Fall 3: (frei) – Weitere Fälle werden hier dokumentiert
Sie haben ähnliche Erfahrungen mit der FLÜWO gemacht?
Dann melden Sie sich unter der untenstehenden E-Mail-Adresse. Bitte mit Belegen (E-Mails, Schreiben, Fotos, Zeugen).
📧 fluewo-hinweise@tuta.io
Jeder belegbare Fall wird nach Prüfung hier als Fall 3, 4 oder 5 dokumentiert – anonym auf Wunsch.
📌 Fall 4: (frei) – Weitere Fälle werden hier dokumentiert
Dieser Bereich bleibt zunächst leer. Sobald belegbare Hinweise anderer FLÜWO-Mieter eingehen, werden sie hier ergänzt.
📧 fluewo-hinweise@tuta.io
📌 Fall 5: (frei) – Weitere Fälle werden hier dokumentiert
Dieser Bereich bleibt zunächst leer. Sobald belegbare Hinweise anderer FLÜWO-Mieter eingehen, werden sie hier ergänzt.
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