Diese Seite dokumentiert die komplexe Konzernstruktur der FLÜWO und stellt Fragen, die bereits in einem offenen Brief von Mietern aus dem Jahr 2018 öffentlich formuliert wurden – und bis heute nicht beantwortet sind.
Laut Satzung ist der Zweck der Genossenschaft „die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“. Die Satzung erlaubt jedoch ausdrücklich die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder sowie die Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Damit ist die eG der zentrale Geldgeber für die gesamte Konstruktion.
Die GmbH ist eine 100‑prozentige Tochter der eG. Sie soll „maßgeschneiderte Lösungen“ für den Wohnungsbestand bieten und bietet auch Dienstleistungen für Dritte an. Problematisch: Als interne Firma unterliegt sie keiner echten, unabhängigen Kontrolle durch die Mitglieder. Steigende Kosten für ihre Dienstleistungen können die Mieten erhöhen, während gleichzeitig Gewinne innerhalb des Konzerns verschoben werden können.
Die Stiftung wurde von der eG gegründet und wird von ihr mitfinanziert. Sie fördert soziale Projekte, Quartiersentwicklung und Chancengleichheit. Kritiker sehen in ihr jedoch in erster Linie ein Instrument zur Imagepflege, das von den eigentlichen Missständen bei der Wohnungsversorgung ablenken soll.
In einem offenen Brief an die Mitgliedervertreter vom 4. Juni 2018 (einstimmig beschlossen von der FLÜWO-Mieterinitiative) heißt es wörtlich:
„Wir fragen uns auch wofür die Flüwo eine GmbH und eine Stiftung braucht. Welche Gelder werden hier wofür verschoben? Wer wird hier wofür mit hochbezahlten Posten versorgt?“
Diese Fragen wurden bis heute nicht öffentlich beantwortet. Die FLÜWO hat die Struktur nicht transparent gemacht.
Unabhängig davon zeigt die öffentliche Diskussion, dass viele Mitglieder die Konzernstruktur als undurchsichtig empfinden – ein Zustand, der dem genossenschaftlichen Prinzip der Transparenz widerspricht.
Am 20. April 2026 verkündete die FLÜWO eine „langfristige Partnerschaft“ mit der Hecon Abrechnungssysteme GmbH. Der Wechsel des Abrechnungsdienstleisters für alle rund 10.500 Wohnungen soll als Modernisierung verkauft werden.
Auffällig ist der zeitliche Zusammenhang: Die Ankündigung erfolgte nur 14 Tage nachdem ich (Gerd Dix) letztmalig die Herausgabe der Rohdaten und Originalrechnungen für die Jahre 2023 und 2024 gefordert hatte (Schreiben vom 6. April 2026).
Kritische Beobachter sehen in diesem Dienstleisterwechsel den Versuch, die manipulierten Abrechnungen der Vergangenheit (2014–2024) unter den Teppich zu kehren und sich einer unabhängigen Prüfung zu entziehen. Ein Dienstleisterwechsel ändert nichts an der Tatsache, dass die alten Abrechnungen falsch waren. Die Beweise bleiben bestehen.